Impressum

Christoph Gehrke
Dachdeckerei
An der Tongrube 5
23909 Ratzeburg

Telefon: 04541  8549704
E-Mail: info@gehrke-dach.de

Geschäftsführer: Christoph Gehrke

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die in meinen Kostenvoranschlägen angegebenen Mengenangaben sind „ca.-Werte“. Darüber hinausübernehme ich keine Gewähr auf Richtigkeit dieser Angaben, da manche Flächen und Bauteile aus sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Gründen nicht immer komplett einsehbar, bzw. begehbar sind.
  2. Ein genaues Aufmaß erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten.
  3. Die aufgeführten Positionen verstehen sich einschließlich Material- und Lohnkasten in fertiger Arbeit, außer es sind Stundenlohnarbeiten und Materialmengen aufgeführt -. diese werden auf Nachweisabgerechnet. Eventuelle zusätzliche Arbeiten werden nur nach Absprache und Ihrer Zustimmung ausgeführt und gesondert berechnet.
  4. Kostenvoranschläge sind freibleibend. Für den Vertragsumfang ist nicht ein eventuell von mir erstellter Kostenvoranschlag, sondern allein die Auftragsbestätigung maßgebend und verbindlich(die Massen-/Mengenangaben von zusätzlichen Arbeiten, die von dem Auftraggeber erst im Rahmender Auftragsausführung ergänzend in Auftrag gegeben werden sowie von Arbeiten, die bei der Angebotserstellung nicht absehbar waren, jedoch zur Fortführung der beauftragten Arbeiten notwendig sind, werden allerdings erst nach Fertigstellung durch Aufmaß ermittelt), sofern der Auftraggeber nicht binnen sechs Arbeitstagen nach dem Eingang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht, spätestens jedoch 36 Stunden vor Beginn der Auftragsausführung. Dies gilt insbesondere bei mündlich und fernmündlich erteilten Aufträgen, wobei der Auftraggeber in diesem Falle die Geltung dieser Vertragsbestimmungen anerkennt, sofern er nicht in der vorgenannten Fristwiderspricht. Wird der Auftragsbestätigung widersprochen mit der Folge, dass es nicht zu einem Vertragsschlusskommt, behalte ich mir vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung für die Erstellung des Kostenvoranschlages in Höhe von 2 % der Brutto-Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
  5. Zahlungsmodalitäten:
    40% der Auftragssumme sind vor Beginn der Baumaßnahme zu zahlen.
    40% der Auftragssumme sind bei Beginn der Baumaßnahme zu zahlen.
    20% der Auftragssumme sind mit Beendigung der Baumaßnahme zu zahlen.
  6. Die Preisbindungsfrist für meine Kostenvoranschläge beträgt acht Wochen ab dem Tag der Erstellung. Nach Ablauf dieser Preisbindungsfrist behalte ich mir vor, die Einheitspreise für Lohnarbeiten bzw. die Kosten des kalkulierten Materialaufwands an ein gestiegenes Preisniveauanzugleichen.
  7. Für Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten hafte ich nur dann, wenn mir und/oder meinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Insbesondere sind vor Beginn der Maßnahme Antennen-/SAT.-Anlagen und Antennenkabel, Balkonmöbel und Pflanzen, Beläge, Lampen, Glasflächen usw. vom Auftraggeber so abzusichern oder zu entfernen (resp. entsprechende Sicherungsmaßnahmen in Auftrag zu gehen, wobei sich der Auftraggeber von deren Umsetzung persönlich zu überzeugen hat), dass Beschädigungen zuverlässig ausgeschlossen werden. Ein regenstellen sowie Beschädigungen, die grundsätzlich bei Dacharbeiten im Dachrinnenbereich und/oder im räumlichen Bereich direkt unterhalb der ausgeführten Arbeiten entstehen können, sind mir unverzüglich, spätestens binnen zwei Tagen, schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer Verletzung dieser Anzeigepflicht sind Schadensersatzpflichten für mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen. Schäden an Innenverkleidungen (Innenfutter) beim Umbau bzw. der Erneuerung von Dachfenstern sind nicht zu vermeiden. Die Kasten für die Instandsetzung, bzw. die Erneuerung der Innenverkleidung sind demgemäß vom Auftraggeber zu tragen.
  8. Sollte es in dem Ausführungszeitraum zu starken Witterungseinbrüchen kommen (z.B. Kälteeinbruch, Schnee, Wolkenbruch/Gewitter, Sturm usw.), die besondere Maßnahmen zum Gelingen der Werkleistung erforderlich werden lassen ) z.B. (Trocknungsarbeiten, Vorhalten von Planen usw.), wird ein solcher Zusatzaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
  9. Kostenvoranschläge sind urheberrechtlich geschützt und bleiben mein Eigentum. Jegliche Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird hiermit ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werde ich nötigenfalls gerichtlich verfolgen; im übrigen behalte ich mir vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Erstellung und Ausarbeitung des Kostenvoranschlags in Höhe von 2% der Brutto-Auftragssumme sowie einen pauschalen Schadensersatz von weiteren 2 % der Brutto-Auftragssummne in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höher ausgefallenen Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  10. Kosten für Abfallgut werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt, (Deponiegebühren sind Tagespreise) oder in der Rechnung „pauschal“ berechnet.
  11. Für Verwahrarbeiten resp. Notreparaturen, bei denen zwangsläufig die vorhandenen alten Materialien eingebunden werden müssen, kann keine Gewährleistung übernommen werden. Bei Reparaturarbeiten im übrigen, die auf vorhandenen Materialien aufbauen, wird eine Gewährleistung von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung resp. der Montage des verwendeten Materials übernommen. Für Komplettsanierungen und Neueindeckungen gilt ein Gewährleistungszeitraum von V.O.B. von 4 Jahren ab Lieferung und Montage.
  12. Eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG liegt vor. Sie kann auf Wunsch ausgehändigt werden. Rechnungen unter 5.000,- p. a. bleiben vom Steuerabzug unberücksichtigt („Bagatellgrenze“).

  13. Rechnungen sind innerhalb des Zahlungszieles von maximal 10 Tagen zahlbar, ohne Abzug.

  14. Ist der Auftraggeber eine Hausverwaltung, Sprecher einer Eigentümergemeinschaft, so ist diese bzw. dieser gleichermaßen Rechnungsempfänger und Schuldner für die entstandenen Kosten der ausgeführten Leistungen. Ein späterer Einwand, oder die Änderung des Rechnungsempfängers ist nicht möglich.

  15. Ergänzend gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die Verdingungsordnung für Bauleistungen (V.O.B.) in allen Teilen und in der jeweils neuesten, gültigen Fassung als vereinbart, ausgenommen Punkt 12 „Zahlungsbedingungen“. Die V.O.B. Teil B ist dem Kostenvoranschlag immer beigefügt. Alle vorherigen Kostenvoranschläge verlieren ihre Gültigkeit.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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